Zertifikate in der juristischen Auseinandersetzung.
Bei Zertifikaten handelt es sich im Rechtssinne um Schuldverschreibungen, die z.B. in § 793 BGB geregelt sind. Für den jeweiligen Emittenten ist ein Zertifikat ein Mittel zur Refinanzierung. Im Gegensatz zu klassischen Inhaberschuldverschreibungen gewähren Zertifikate jedoch keine feste Verzinsung, sondern die Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg eines Börsengeschäfts.
Aufgrund ihrer Rechtsnatur als Schuldverschreibung besteht bei Zertifikaten das Risiko, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten ein Totalverlust des investierten Kapitals eintritt.
Dieses Risiko hat sich im Herbst 2008 für tausende Inhaber von Zertifikaten des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers bzw. dessen niederländischer Tochter realisiert. Von verschiedenen Banken und Anlagevermittlern wurde dieses Zertifikat ihren Kunden noch bis in den Sommer 2008 empfohlen, obwohl nach Angaben verschiedener Analysten in den Medien der Zusammenbruch des Bankhauses Lehman Brothers bereits vorauszusehen war.
Doch die geschädigten Zertifikateinhaber sind nicht rechtlos
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte konnte sich seit Ende 2008 bereits mit verschiedenen Banken und Sparkassen für ihre Mandanten außergerichtlich einigen können. Auch mit Kreditinstituten, die zunächst jede Schadensersatzverpflichtung abgelehnt haben, konnten spätestens vor Gericht wirtschaftlich interessante Vergleiche geschlossen werden.
Zwischenzeitlich haben auch diverse Landgerichte zu Gunsten von Lehman-Anlegern geurteilt. „Diese Entwicklung in der Rechtsprechung bestätigt letztendlich das, was wir bereits nach Bekanntwerden der Insolvenz des US-amerikanischen Lehman Brothers gesagt haben. Da der Ansatzpunkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in der individuellen Beratung der einzelnen Anleger liegt, verbietet sich eine generalisierende Betrachtungsweise“, sagt Rechtsanwalt Liebl. Gleichwohl weisen die oben genannten Entscheidungen zugunsten einzelner Lehman-Anleger bereits in die richtige Richtung. Vereinzelte Stimmen aus der Vergangenheit, die von vorne herein von der Aussichtslosigkeit eines Vorgehens gegen die beratenden Banken gesprochen haben, sind dadurch eindeutig widerlegt.
Doch nicht nur sog. „Lehman-Zertifikate“ waren in der Vergangenheit Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Auch Zertifikate, die von renommierten deutschen Großbanken herausgegeben wurden, wurden immer wieder an Anleger verkauft, die sich den Risiken derartiger Zertifikate nicht bewusst waren. Die sind beispielsweise die Global Champion Zertifikate bereits deswegen als außerordentlich risikoreich anzusehen, da sie sich auf drei Indizes beziehen. Bereits der ungünstige Verlauf eines einzigen Index hat negative Folgen für den Anleger.
Wie sich den „Endgültigen Bedingungen vom 30.01.2007“ für das Global Chmapion Zertifikat ISIN DE 000 DR3 WE 57entnehmen lässt, handelt es sich bei diesem Zertifikat um ein „komplexes Finanzprodukt“ mit „Verlustrisiken“.
Wörtlich heißt es auf Seite 9 der „Endgültigen Bedingungen vom 30.01.2007“:
„Aufgrund des spekulativen Charakters der Zertifikate sollen nur solche Finanzmittel investiert werden, deren Verlust ein Investor im Hinblick auf seine Gesamtvermögenssituation vertreten kann.“
Trotz dieser Risiken wurde das Global Champion Zertifikat in der vergangenheit immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger verkauft, die im Zusammenahng mit dem Erwerb nicht auf diese Risiken hingewiesen wurden.
In einem deratigen Sachverhalt hat das Landgericht Hamburg am 10.07.2009 bereits zugunsten eines Zertifikateanlegers geurteilt. Auch dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, Az.: 329 O 44/09, lag ein sogenanntes „Global Champion Zertifikat“ zugrunde.