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	<title>Zertifikate und Bankenhaftung</title>
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		<title>Weiterer Erfolg f&#252;r Erwerber von Lehman-Zertifikaten. Landgericht Frankfurt am Main verurteilt die Commerzbank AG zum Schadensersatz</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Nov 2010 10:32:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
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		<description><![CDATA[M&#252;nchen, 02.11.2010– Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte mit Sitz in M&#252;nchen, Berlin und Z&#252;rich meldet, konnte ein weiterer Erfolg f&#252;r Erwerber von sogenannten Lehman-Zertifikaten erreicht werden. Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 22.10.2010 (Aktenzeichen: 2-19 O 26/10) die Commerzbank AG zum Schadensersatz verurteilt. Dem Kl&#228;ger und seiner Ehefrau wurden im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>M&#252;nchen, 02.11.2010</strong>– Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte mit Sitz in M&#252;nchen, Berlin und Z&#252;rich meldet, konnte ein weiterer Erfolg f&#252;r Erwerber von sogenannten Lehman-Zertifikaten erreicht werden. <span id="more-36"></span>Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 22.10.2010 (Aktenzeichen: 2-19 O 26/10) die Commerzbank AG zum Schadensersatz verurteilt. Dem Kl&#228;ger und seiner Ehefrau wurden im Rahmen eines Beratungsgespr&#228;ches im Februar 2007 ein Bonus-Barriere Quanto Zertifikat und ein Global Champion Zertifikat empfohlen. Nach Auffassung des Kl&#228;gers entsprachen die empfohlenen Anlagen weder den pers&#246;nlichen Verh&#228;ltnissen des Kl&#228;gers und seiner Ehefrau, noch wurde der Kl&#228;ger und seine Ehefrau hinreichend klar und deutlich &#252;ber die Funktionsweise und die Risiken der empfohlenen Zertifikate aufgekl&#228;rt.</p>
<p>Unstreitig hat der Bankberater die Eheleute nicht auf das wirtschaftliche Eigeninteresse der Bank am Verkauf dieser Zertifikate hingewiesen. Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt am Main trifft die beratende Bank jedoch die Pflicht, ihren Kunden vor Durchf&#252;hrung von Gesch&#228;ften bestehende Interessenkonflikte eindeutig offenzulegen, um so den Kunden die M&#246;glichkeit zu er&#246;ffnen, die Sachgerechtigkeit der Beratungsleistung anhand von Indizien selbst zu &#252;berpr&#252;fen. Eine Aufkl&#228;rungspflicht der beratenden Bank &#252;ber Interessenkonflikte besteht in diesem Zusammenhang nicht nur dann, wenn R&#252;ckverg&#252;tungen im Sinne der durch den BGH in der Entscheidung vom 27.10.2009 nochmals klargestellten Definition an die Bank flie&#223;en, sondern auch dann, wenn eine entsprechende Aufkl&#228;rung notwendig ist, um den Kunden einen Interessenkonflikt der Bank offenzulegen und ihn in die Lage zu versetzen, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzusch&#228;tzen.</p>
<p>„Obwohl das Urteil noch nicht rechtskr&#228;ftig ist, zeigt diese Entscheidung, dass es sich f&#252;r Erwerber von Zertifikaten, die sich von ihrer Bank nicht ordnungsgem&#228;&#223; aufgekl&#228;rt f&#252;hlen, durchaus lohnt, gerichtliche Schritte &#252;berpr&#252;fen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte, der das Verfahren betreut hat.</p>
<p>Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte empfiehlt deshalb allen Erwerbern von Zertifikaten, die der Auffassung sind, nicht ordnungsgem&#228;&#223; beraten worden zu sein, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen und das Bestehen von Schadensersatzanspr&#252;chen &#252;berpr&#252;fen zu lassen.</p>
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		<title>Glossar Zertifikate</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Sep 2010 14:07:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei Zertifikaten handelt es sich regelm&#228;&#223;ig um Wertpapiere. Diese werden den strukturierten Finanzprodukten zugeordnet. Rechtlich gesehen sind sie Schuldverschreibungen. Dies f&#252;hrt dazu, dass der Erwerber ein Verlustrisiko tr&#228;gt, welches beispielsweise bei Insolvenz des Emittenten – meist einer Bank – auch zu einem Totalverlust f&#252;hren kann. Die Risiken, die der Erwerb eines Zertifikates f&#252;r einen Anleger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Zertifikaten handelt es sich regelm&#228;&#223;ig um Wertpapiere. Diese werden den strukturierten Finanzprodukten zugeordnet. Rechtlich gesehen sind sie Schuldverschreibungen. Dies f&#252;hrt dazu, dass der Erwerber ein Verlustrisiko tr&#228;gt, welches beispielsweise bei Insolvenz des Emittenten – meist einer Bank – auch zu einem Totalverlust f&#252;hren kann. <span id="more-34"></span>Die Risiken, die der Erwerb eines Zertifikates f&#252;r einen Anleger nach sich zieht, hat die Lehman – Pleite deutlich veranschaulicht. Der Einlagensicherungsfonds greift bei Zertifikaten nicht ein.</p>
<p>Zu beachten ist ferner, dass bei Zertifikaten Kosten f&#252;r den Anleger anfallen, die dieser oft nicht bemerkt. Kunden, die in Zertifikate investieren m&#246;chten, sollten daher ausdr&#252;cklich nach diesen sog. weichen Kosten fragen.</p>
<p>Gehandelt werden Zertifikate an bestimmten B&#246;rsen sowie h&#228;ufig au&#223;erb&#246;rslich.</p>
<p>Nachfolgend soll ein Kurz&#252;berblick &#252;ber die g&#228;ngisten Erscheinungsformen von Zertifikaten gegeben werden. Dieser Kurz&#252;berblick begr&#252;ndet keinen Anspruch auf Vollst&#228;ndigkeit. Ferner wird die Haftung f&#252;r etwaige Fehler ausdr&#252;cklich ausgeschlossen. Anleger, die ihr Geld in Zertifikaten anlegen, sollten sich daher vor Erwerb mit der gebotenen Gr&#252;ndlichkeit mit dem jeweiligen Anlageprodukt auseinandersetzen. </p>
<p>Bei Zertifikaten grenzt man Partizipationszertifikate von Zertifikaten mit definiertem Auszahlungsprofil ab.</p>
<p>W&#228;hrend der Wert bei Partzipationszertifikaten dem Basiswert folgt, weist das Zertifikat mit definiertem R&#252;ckzahlungsprofil bei F&#228;lligkeit einen Wert auf, der sich nach den bei Erwerb festgelegten Bedingungen bemisst.</p>
<p>Einzelne Zertifikatsformen</p>
<p> a) Index-Zertifikate</p>
<p>Basiswert ist ein <a title="Aktienindex" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Aktienindex">Aktien-</a>, Wertpapier- oder Rohstoff-Index.</p>
<p>Kennzeichen: Entsprechender Index wird genau abgebildet; Anleger muss nicht die im Index erfassten Titel kaufen und kann dennoch an der Wertentwicklung partizipieren.</p>
<p>Bei Indexzertifikaten, die sich auf einen Aktienindex beziehen, sollten Anleger darauf achten, ob die Dividendenzahlungen ber&#252;cksichtigt werden.</p>
<p>Bei Index-Zertifikaten handelt es sich um b&#246;rsennotierte Schuldverschreibungen.</p>
<p>b) Basket-Zertifikate</p>
<p>Basketzertifikaten liegt ein Basket, also ein Korb von Aktien, zugrunde. Es handelt sich hierbei ebenfalls um b&#246;rsennotierte Schuldverschreibungen.</p>
<p>c) Tracker-Zertifikate</p>
<p>Trackerzertifikate sind dadurch gekennzeichnet, dass die Kursentwicklung eines Basiswerts abgebildet wird. Die Besonderheit ist, dass die Dividendenzahlungen bereits beim Kurswert ihren Niederschlag finden.</p>
<p>d) Exchange Traded Commodities</p>
<p>Die Besonderheit dieser Zertifikate ist, dass sich diese auf die <a title="Anlageklasse" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Anlageklasse">Anlageklasse</a> „<a title="Rohstoffe" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Rohstoffe">Rohstoffe</a>“ beziehen.</p>
<p>e) Discount-Zertifikate</p>
<p>Die <a title="Discountzertifikat" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Discountzertifikat">Discountzertifikat</a>e weisen die Besonderheit auf, dass das Risiko, verglichen mit dem direkten Erwerb der Aktie (Basiswert), limitiert ist. Erkauft wird sich diese Verringerung des Risikos dadurch, dass auch die Gewinnchancen begrenzt sind.</p>
<p>f) Bonus-Zertifikate</p>
<p>Auch Bonus-Zertifikate weisen gegen&#252;ber dem direkten Erwerb der Aktie eine Sicherheitskomponente auf. Dies allerdings nur dann, wenn die Aktie oder der Index in einem vorher festgelegten Zeitraum, der auch die gesamte Laufzeit umfassen kann, keine der festgelegten Barrieren &#252;ber- oder unterschreitet. In diesem Fall wird ein Bonus gezahlt.  Wird eine Barriere durchbrochen, so entf&#228;llt die Bonuszahlung und es erfolgt eine Abbildung ohne Begrenzung.</p>
<p>g) Hebel-Zertifikate</p>
<p>Hebelzertifikate zeichnen sich dadurch aus, dass Investments in einen <a title="Basiswert" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Basiswert">Basiswert</a> mit Unterst&#252;tzung eines Wertpapierkredits vorgenommen werden. Dies f&#252;hrt dazu, dass weniger Kapital eingesetzt werden muss, um an Kursschwankungen des Basiswertes teilzunehmen. Der Anleger sollte aber das entsprechende Risiko nicht aus den Augen lassen: Denn regelm&#228;&#223;ig gibt es bei diesen Wertpapieren eine sog. Knock-out-Grenze. Wird diese Grenze &#252;berschritten wird das Zertifikat wertlos.</p>
<p>h) Bandbreiten-Zertifikate (Sprint-Zertifikate)</p>
<p>Auch beim Bandbreiten-Zertifikat wird ein Hebel verwendet. Der Anleger profitiert allerdings regelm&#228;&#223;ig nur dann, wenn innerhalb einer Kursspanne eine Ver&#228;nderung eintritt. Nach unten ist das Risiko nicht begrenzt, nach oben wird regelm&#228;&#223;ig ein H&#246;chstbetrag festgelegt.</p>
<p>i) Outperformance-Zertifikat</p>
<p>Outperformance-Zertifikate sind dadurch gekennzeichnet, dass bei einer outperformence des Basiswertes, also bei einem starken Kursanstieg &#252;ber eine vereinbarte Schwelle hinaus der Anleger verst&#228;rkt Nutzen zieht.</p>
<p>j) Garantie-Zertifikate (auch: Kapitalschutz-Zertifikate)</p>
<p>Bei Garantie-Zertifikaten stellt der Emittent sicher, dass der Anleger am Laufzeitende sein investiertes Kapital wieder erh&#228;lt. Zu beachten ist hierbei, dass sich die Garantie stets auf den Nennbetrag des Zertifikates bezieht. Kauft der Anleger das Zertifikat oberhalb des Nennwertes, so hat er f&#252;r die Differenz das Verlustrisiko auf sich zu nehmen. </p>
<p> k) Alpha-Zertifikate</p>
<p>Alpha-Zertifikate sind dadurch gekennzeichnet, dass sie den Unterschied zwischen zwei Basiswerten widerspiegeln. Als Basiswerte kommen Aktien, Indices, Rohstoffe, Devisen, Immobilien etc in Betracht.</p>
<p>l) Aktienanleihen</p>
<p>Bei <a href="http://www.finanztip.de/recht/bank/aktienanleihen-grundlagen.htm" target="_top">Aktienanleihen</a> handelt es sich entgegen dem etwas missverst&#228;ndlichen Wortlaut ebenfalls um Zertifikate. Bei Aktienanleihen gibt es einen Kupon, der Zinszahlungen garantiert. Das Besondere bei Aktienanleihen ist, dass der Emittent zum Laufzeitende das Wahlrecht hat, den Nominalbetrag zzgl. Zinsen oder eine zuvor festgelegte Zahl von Aktien plus Zinsen zu bezahlen. F&#252;r den Anleger besteht damit das Risiko, dass er bei Laufzeitende die zuvor bestimmte Zahl von Aktien erh&#228;lt, wenn der Aktienkurs unter eine ebenfalls zuvor festgelegte Schwelle f&#228;llt.</p>
<p>CLLB Rechtsanw&#228;lte: Keine Gew&#228;hr f&#252;r Richtigkeit</p>
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		<title>Umfrage ergibt: Anleger meiden Zertifikate.</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 09:23:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie eine am 25.08.2010 ver&#246;ffentlichte Umfrage der Gesellschaft f&#252;r Konsumforschung ergibt, ist die Anzahl von Privatanlegern, die Zertifikate halten, weiter zur&#252;ckgegangen. Im Juli 2010 hatten neun Prozent aller Haushalte in Deutschland in Zertifikate investiert. Die Umfrage zeigt somit, dass dieser Anteil kontinuierlich zur&#252;ckgeht. Dies h&#228;ngt sicherlich auch damit zusammen, dass es sich bei Zertifikaten um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;">Wie eine am 25.08.2010 ver&#246;ffentlichte Umfrage der Gesellschaft f&#252;r Konsumforschung ergibt, ist die Anzahl von Privatanlegern, die Zertifikate halten, weiter zur&#252;ckgegangen. Im Juli 2010 hatten neun Prozent aller Haushalte in Deutschland in Zertifikate investiert. Die Umfrage zeigt somit, dass dieser Anteil kontinuierlich zur&#252;ckgeht. Dies h&#228;ngt sicherlich auch damit zusammen, dass es sich bei Zertifikaten um hochkomplexe Anlagedprodukte handelt.<span id="more-32"></span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;">Zertifikate sind im Rechtssine Schuldverschreibungen im Sinne von § 793 BGB. Das hei&#223;t, der Emittent des Wertpapiers verspricht dem jeweiligen Inhaber die Zahlung eines bestimmten Betrages nach Ma&#223;gabe der Wertpapierbedingungen. Neben dem Emittentenrisiko hat der Inhaber des Wertpapiers das in den Schuldverschreibungsbedingungen festgelegte Risiko zu tragen, d.h. der Zahlungsanspruch h&#228;ngt davon ab, inwieweit w&#228;hrend der Laufzeit bestimmte Kriterien erf&#252;llt werden, oder nicht.  </span></div>
<div> </div>
<div><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;">Die Praxis zeigt, dass Anleger &#252;ber diese Risiken und die Mechanismen der erworbenen Zertifikate oftmals nicht ordenungsgem&#228;&#223; aufgekl&#228;rt wurden. Im Falle einer fehlerhaften Beratung kann jedoch eine R&#252;ckabwicklung des Gesch&#228;ftes verlangt werden.</span></div>
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		</item>
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		<title>Weiterer Erfolg f&#252;r  Erwerber von Zertifikaten .</title>
		<link>http://www.zertifikate-bankenhaftung.de/2010/08/13/weiterer-erfolg-fuer-erwerber-von-zertifikaten/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Aug 2010 09:38:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[  Knapp zwei Jahre nach dem Zusammenbruch des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers hat das Landgericht Aschaffenburg mit Urteil vom 30.06.2010 die Commerzbank AG im Zusammenhang mit der Verletzung von Beratungspflichten zum Schadensersatz verurteilt. Das berichtet die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte mit B&#252;ros in M&#252;nchen, Berlin und Z&#252;rich, die die Kl&#228;gerin in diesem Verfahren vertritt.Auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<p><strong></strong>Knapp zwei Jahre nach dem Zusammenbruch des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers hat das Landgericht Aschaffenburg mit Urteil vom 30.06.2010 die Commerzbank AG im Zusammenhang mit der Verletzung von Beratungspflichten zum Schadensersatz verurteilt. Das berichtet die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte mit B&#252;ros in M&#252;nchen, Berlin und Z&#252;rich, die die Kl&#228;gerin in diesem Verfahren vertritt.<span id="more-30"></span>Auch wenn der Zusammenbruch des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers und die Folgen f&#252;r tausende von Kleinanlegern in Deutschland mittlerweile aus der t&#228;glichen Berichterstattung verschwunden sind, k&#228;mpfen nach wie vor unz&#228;hlige Anleger gegen den kompletten Verlust ihres eingesetzten Kapitals.</p>
<p>Insbesondere die Dresdner Bank AG, die zwischenzeitlich durch Verschmelzung in die Commerzbank AG aufgegangen ist, verkaufte im im Jahr 2007 zahlreichen Kunden Zertifikate des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers.</p>
<p>F&#252;r eine Vielzahl dieser K&#228;ufer kam der Zusammenbruch des Bankhauses Lehman Brothers und der damit einhergehende drohende Totalverlust v&#246;llig &#252;berraschend. Viele Anleger monieren, nicht ordnungsgem&#228;&#223; &#252;ber die Risiken aufgekl&#228;rt worden zu sein.</p>
<p>Auch in dem Verfahren vor dem Landgericht Aschaffenburg wirft die Kl&#228;gerin der Commerzbank vor, vor Erwerb der Zertifikate nicht &#252;ber die Risiken und Mechanismen aufgekl&#228;rt zu haben.</p>
<p>Das Landgericht Aschaffenburg kam nach einer Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass die Bank tats&#228;chlich ihre Pflichten zur anlegergerechten Beratung verletzt hat. Nach Auffassung des Landgerichts Aschaffenburg w&#228;re die Bank zumindest verpflichtet gewesen, die Kl&#228;gerin auf das bestehende Totalverlustrisiko hinzuweisen, selbst wenn es zum Zeitpunkt des Erwerbes nur theoretischer Natur gewesen sein sollte.</p>
<p>„Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskr&#228;ftig ist, zeigt es doch, dass es sich f&#252;r Lehman-Anleger nach wie vor lohnt, eine gerichtliche Kl&#228;rung herbeizuf&#252;hren, wenn sie sich falsch beraten f&#252;hlen“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl, der den Fall f&#252;r die Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte betreut. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte r&#228;t vor diesem Hintergrund allen Lehman-Gesch&#228;digten, die sich falsch beraten f&#252;hlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die ma&#223;gebliche dreij&#228;hrige Verj&#228;hrungsfrist hingewiesen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Weitere Entscheidung st&#228;rkt die Rechte von Erwerbern von Zertifikaten</title>
		<link>http://www.zertifikate-bankenhaftung.de/2010/08/13/weitere-entscheidung-staerkt-die-rechte-von-erwerbern-von-zertifikaten/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Aug 2010 09:36:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Urteil vom 21.05.2010 (Az. 2 O 317/09) hat das Landgericht T&#252;bingen dem Erwerber von DIR Performance Zertifikaten Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung zugesprochen. Interessant an dieser Entscheidung ist, dass das Landgericht T&#252;bingen  festgestellt hat, dass die Bank auch bei Festpreisgesch&#228;ften &#252;ber die vereinnahmte Marge aufkl&#228;ren muss, da der Kunde &#8211; selbst, wenn er f&#252;r die Beratungsleistung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Urteil vom 21.05.2010 (Az. 2 O 317/09) hat das Landgericht T&#252;bingen dem Erwerber von DIR Performance Zertifikaten Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung zugesprochen. <span id="more-28"></span>Interessant an dieser Entscheidung ist, dass das Landgericht T&#252;bingen  festgestellt hat, dass die Bank auch bei Festpreisgesch&#228;ften &#252;ber die vereinnahmte Marge aufkl&#228;ren muss, da der Kunde &#8211; selbst, wenn er f&#252;r die Beratungsleistung nichts zu bezahlen hat &#8211; nicht zwangsl&#228;ufig damit rechnen m&#252;sse, dass die Bank mit dem empfohlenen Gesch&#228;ft einen Verkaufsgewinn erzielt und damit an dem Zustandekommen des Wertpapiergesch&#228;ftes ein eigenes wirtschaftliches Interesse hat. Das Landgericht T&#252;bingen f&#252;hrt in seinen Entscheidungsgr&#252;nden aus:  </p>
<p><em>Allerdings w&#252;rde auch in dem von der Beklagten nunmehr behaupteten Festpreisgesch&#228;ft ein Eigeninteresse der Beklagten vorliegen, &#252;ber das sie – wenn nicht dem Kl&#228;ger bekannt – h&#228;tte aufkl&#228;ren m&#252;ssen</em>.“</p>
<p>Weiter hei&#223;t es in den Entscheidungsgr&#252;nden des Urteils:</p>
<p><em>„Auch muss er </em>(der Kl&#228;ger)<em> – selbst wenn er f&#252;r die Beratungsleistung nichts zahlt – nicht zwangsl&#228;ufig damit rechnen, dass die Bank f&#252;r das vermittelte Gesch&#228;ft eine Provision oder einen Verkaufsgewinn erl&#246;st und damit an dem Zustandekommen des Zertifikatgesch&#228;ftes ein eigenes wirtschaftliches Interesse hatte. Auch &#252;ber dieses h&#228;tte sie aufkl&#228;ren m&#252;ssen.“</em></p>
<p> Wie aus der juristischen Praxis bekannt ist, tragen viele Banken in zivilrechtlichen Auseinandersetzunge &#252;ber das Bestehen von Schadensersatzanspr&#252;chen im Zusammenhang mit der Empfehlung zum Erwerb von Zertifikaten vor, Zertifikate nur im Rahmen von Festpreisgesch&#228;ften an ihre Kunden verkauft zu haben. Mit diesem Vortrag soll die Kick-back-Rechtsprechung des BGH umgangen werden, da vereinnahmte Verkaufsgewinne nicht mit Provisoionen gleichzusetzen seien. Dieser Argumentation tritt das Landgericht T&#252;bingen nunmehr mit &#252;berzeugenden Argumenten entgegen.   Weiter stellt das Landgericht T&#252;bingen ausweislich der Entscheidungsgr&#252;nde des Urteils fest, dass dem Kl&#228;ger auf Grund der &#252;bermittelten Informationen eine zutreffende Risikoeinsch&#228;tzung nicht m&#246;glich war. So konnte der Kl&#228;ger nicht erkennen, dass bei diesem DIR Performance Zertifikat die relative Wertentwicklung der beiden Indizes an den jeweiligen Bewertungstagen zueinander auch davon abh&#228;ngt, in welchem Verh&#228;ltnis die beiden Indizes an dem von der Emittentin bestimmten Starttag gestanden haben.   Bei dem streitgegenst&#228;ndlichen Zertifikat h&#228;ngt die R&#252;ckzahlung von der relativen Wertentwicklung des DivDAX gegen&#252;ber dem DAX ab. Der DivDAX ist ein Aktienindex, der die 15 Unternehmen des DAX mit der h&#246;chsten Dividendenaussch&#252;ttung enth&#228;lt. Nach Auffassung des Landgerichtes T&#252;bingen h&#228;tte der Kl&#228;ger darauf hingewiesen werden m&#252;ssen, dass dem Zertifikat dabei der DAX als Performance-Index , der DivDAX jedoch als reiner Kurs-Index zu Grunde gelegt worden war.   Dieser Unterschied ist jedoch von der Bank nicht erl&#228;utert worden.   Einmal mehr stellt sich im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung heraus, dass die Berater gerade bei dem Vertrieb von Zertifikaten oftmals die hochkomplexe Struktur und die Mechanismen nicht ausreichend verdeutlichen.   Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte r&#228;t deshalb allen Erwerbern von Zertifikaten, die sich unzureichend oder falsch beraten f&#252;hlen, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen.</p>
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		<item>
		<title>Beratungsbedarf bei Erwerbern von Zertifikaten w&#228;chst</title>
		<link>http://www.zertifikate-bankenhaftung.de/2010/04/30/beratungsbedarf-bei-erwerbern-von-zertifikaten-waechst/</link>
		<comments>http://www.zertifikate-bankenhaftung.de/2010/04/30/beratungsbedarf-bei-erwerbern-von-zertifikaten-waechst/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 30 Apr 2010 07:43:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.zertifikate-bankenhaftung.de/?p=12</guid>
		<description><![CDATA[- JPMORGAN-EUROPE STRATEGIC VAL. ACTIONS NOM. A (DIS.) EUR, WPKN 933913, ISIN LU0107398884 - LINGOHR-SYSTEMATIC-LBB-INVEST ANTEILE, WPKN 977479, ISIN DE0009774794 - Global Champion III, ZT 07 (07.04.10), WPKN DR 9R B2, ISIN DE000DR 3WE57 - Global Champion Zertifikat II, WPKN CB77VX, ISIN DE 000CB77 VX 5 - Bonus Express Zertifikat, WPKN CB8NZA, ISIN DE 000CB8NZA7 - AL.EXPRESS Z 01.03.13 Basket WPKN DB1GCB - AL.EXPRESS Z 01.03.13 Basket WPKN DB3BYA   
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie die Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte mit B&#252;ros in M&#252;nchen, Berlin und Z&#252;rich meldet, suchen immer mehr Erwerber von verschiedenen Zertifikaten rechtlichen Rat. Im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Bankhauses Lehman-Brothers und dem damit eingetretenen Totalverlust der Zertifikate, welche von Lehman-Brothers  emittiert wurden, haben viele Anleger erstmals realisiert, dass sie ebenfalls Zertifikate halten und das es hierbei verschiedenste Risiken gibt.  <span id="more-12"></span> &#8221;Viele Anleger, die unsere Kanzlei konsultieren, halten verschiedene Zertifikate in ihrem Depot, obwohl sie augenscheinlich nicht &#252;ber die Mechanismen, Funktionsweisen und Risiken dieser Papiere aufgekl&#228;rt wurden&#8221; sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte. &#8220;Der Beratungesbedarf beschr&#228;nkt sich in diesem Zusammenhang schon lange nicht mehr auf Lehman-Zertifikate.&#8221;   Unter anderem folgende Zertifikate veranlassten Anleger, juristischen Rat einzuholen:   &#8211; JPMORGAN-EUROPE STRATEGIC VAL. ACTIONS NOM. A (DIS.) EUR, WPKN 933913, ISIN LU0107398884 &#8211; LINGOHR-SYSTEMATIC-LBB-INVEST ANTEILE, WPKN 977479, ISIN DE0009774794 &#8211; Global Champion III, ZT 07 (07.04.10), WPKN DR 9R B2, ISIN DE000DR 3WE57 &#8211; Global Champion Zertifikat II, WPKN CB77VX, ISIN DE 000CB77 VX 5 &#8211; Bonus Express Zertifikat, WPKN CB8NZA, ISIN DE 000CB8NZA7 &#8211; AL.EXPRESS Z 01.03.13 Basket WPKN DB1GCB &#8211; AL.EXPRESS Z 01.03.13 Basket WPKN DB3BYA ,</p>
<table border="0" cellspacing="0" cellpadding="0" width="674">
<tbody>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">820 (3,80 %) Swing Zert. 06(07) (DT.BK.LDN) 30.11.   07    </td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">(WKN DB10X7)</td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">640 BonusZ 23.12.11 DJES (DT.BANK)                          </td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">(WKN DB0JWW)</td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">640 EXPR.Z 06.03.12 DJES 50 (DT.BANK)                         </td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">(WKN DB0JWZ)</td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">640 A.EXPR.Z 12.03.12 INDICES (DT.BK.LDN)                   </td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">(WKN DB2NYM)</td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">500 BONUSZ 17.06.11 ASIA BASKET (DT.BK.LDN)          </td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">(WKN DB2PDW)</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<table border="0" cellspacing="0" cellpadding="0" width="674">
<tbody>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">500 DEEP BOZ.23.03.2012 FIDELITY (DT.BK.LDN)       </td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">(WKN DB2PDU)</td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">800 BON.C.Z.14.10.11 BASKET (DT.BK.LDN)                 </td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">(WKN DB9BCM)</td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">500 AL.EXPRESS Z 18.06.12 BASKET (DT.BANK)            </td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">(WKN DB0SMP)</td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">500 EXPR.BONUS Z29.06.09 DJES 50 (DT.BANK)           </td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">(WKN DB1FVW)</td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">280 EXPR. BONUS Z25.06.09 DT.BANK (DT.BANK)          </td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">(WKN DB1FYL)</td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">300 CA.BO.Z 24.06.09 OFI (DT. BANK)                           </td>
</tr>
<tr>
<td width="279" valign="bottom">(WKN DB3CAQ)</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>In einigen F&#228;llen haben sich bereits Verluste realisiert, in anderen F&#228;llen f&#252;rchten Erwerber um ihre Ersparnisse. Erwerber von Zertifikaten, die nicht ausreichend &#252;ber die Mechanismen, Funktionsweisen und Risiken dieser Papiere aufgekl&#228;rt wurden, sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Risiken strukturierter Finanzprodukte</title>
		<link>http://www.zertifikate-bankenhaftung.de/2010/04/27/die-risiken-strukturierter-finanzprodukte/</link>
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		<pubDate>Tue, 27 Apr 2010 13:28:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[1. Bestandsaufnahme  So genannte „toxische Wertpapiere“, die in den Bilanzen vieler Finanzinstitute seit (sp&#228;testens) Ende des Jahres 2008 f&#252;r erheblichen Abschreibungsbedarf sorgten und sorgen sind strukturierte Finanzprodukte. Gleiches gilt f&#252;r Zertifikate, wie sie etwa von der zusammengebrochenen Investmentbank Lehman Brothers in erheblichem Umfang vor allem f&#252;r Privatanleger konzipiert wurden.Die aktuelle Finanzkrise gibt deshalb Anlass, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>1. Bestandsaufnahme</p>
<p> So genannte „toxische Wertpapiere“, die in den Bilanzen vieler Finanzinstitute seit (sp&#228;testens) Ende des Jahres 2008 f&#252;r erheblichen Abschreibungsbedarf sorgten und sorgen sind strukturierte Finanzprodukte. Gleiches gilt f&#252;r Zertifikate, wie sie etwa von der zusammengebrochenen Investmentbank Lehman Brothers in erheblichem Umfang vor allem f&#252;r Privatanleger konzipiert wurden.<span id="more-10"></span>Die aktuelle Finanzkrise gibt deshalb Anlass, die zivilrechtlichen Konsequenzen in Zusammenhang mit solchen Wertpapieren und erwartete Entwicklungen in diesem Bereich n&#228;her zu beleuchten.    </p>
<p>Strukturierte Wertpapiere sind Schuldverschreibungen im Sinne von § 793 BGB. Das hei&#223;t, der Emittent des Wertpapiers verspricht dem jeweiligen Inhaber die Zahlung eines bestimmten Betrages nach Ma&#223;gabe der Wertpapierbedingungen. Neben dem Emittentenrisiko hat der Inhaber des Wertpapiers das in den Schuldverschreibungsbedingungen festgelegte Risiko zu tragen, d.h. der Zahlungsanspruch h&#228;ngt davon ab, inwieweit w&#228;hrend der Laufzeit bestimmte Kriterien erf&#252;llt werden, oder nicht.  </p>
<p>Derartige Schuldverschreibungen sind insoweit derivative Instrumente als sie regelm&#228;&#223;ig auch ein Optionselement enthalten. Die Werthaltigkeit des verbrieften R&#252;ckzahlungsanspruchs ist von der Entwicklung eines bestimmten Basiswerts und/oder weiteren Faktoren abh&#228;ngig. Jedes denkbare Risiko (z.B. Aktienkurse, Zinsverl&#228;ufe, Rohstoff- und Lebensmittelpreise, Bonit&#228;tsrisiken einzelner und/oder mehrerer Schuldner aber auch das Wetter) kann auf diese Art und Weise in einem Wertpapier verbrieft und damit verkehrsf&#228;hig gemacht werden.  </p>
<p>Da der Emittent der Schuldverschreibung zwar den Kaufpreis f&#252;r das Wertpapier erh&#228;lt aber umgekehrt nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung verpflichtet ist, sichert er entweder ein eigenes Risiko ab und gibt es an den jeweiligen Inhaber des emittierten Wertpapiers weiter oder er bietet dem Erwerber des Papiers einfach die M&#246;glichkeit der Spekulation. </p>
<p>Nat&#252;rlich m&#252;ssen solche strukturierten Papiere nicht nur ein einziges Risiko absichern und es muss auch nicht nur ein einziger Hebel f&#252;r entsprechendes Gewinnpotential sorgen. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Der Komplexit&#228;t der Produkte ebenso wenig.</p>
<p>Die vorstehenden, allgemeinen Erw&#228;gungen gelten im Grundsatz f&#252;r Synthetische Anleihen (Credit Linked Notes), ABS (Asset Backed Securities) und MBS (Mortgage Backed Securities) ebenso wie f&#252;r CDOs (Collateralized Debt Obligations) sowie Optionsscheine und Zertifikate. Diese Derivate haben gemeinsam, dass es sich im Gegensatz zu so genannten OTC-Transaktionen, die in erster Linie individuell und f&#252;r institutionelle Investoren konzipiert werden, um standardisierte Gesch&#228;fte handelt. Das hei&#223;t, eine Tranche des Wertpapiers mit einer bestimmten Struktur wird gest&#252;ckelt und nicht nur an einen einzelnen, sondern an viele K&#228;ufer weitergegeben. Ein wesentlicher Unterschied zwischen strukturierten Papieren und OTC-Transaktionen ist au&#223;erdem, dass durch die Verbriefung eine gr&#246;&#223;ere Verkehrsf&#228;higkeit erreicht wird.</p>
<p>Vereinfacht ausgedr&#252;ckt, wird bei Synthetischen Anleihen das Ausfallrisiko des urspr&#252;nglichen Schuldners auf den Inhaber der Synthetischen Anleihe &#252;bertragen. Allerdings muss der Inhaber der letzteren selbst dann mit einem Totalausfall rechnen, wenn der urspr&#252;ngliche Schuldner seine Verbindlichkeiten nur teilweise oder nur versp&#228;tet bedient. Daf&#252;r erh&#228;lt er einen etwas h&#246;heren Zins. ABS und MBS sind vergleichbar strukturiert. Hier ist das „neue“ Wertpapier mit Sicherheiten, insbesondere Hypotheken (Mortgage) hinterlegt. Und bei CDOs wiederum handelt es sich um die Verbriefung einer Verbriefung, d.h. ABS oder MBS werden ihrerseits zu einem neuen Wertpapier „verpackt“.  </p>
<p>&#196;hnlich funktionieren auch die in erster Linie f&#252;r Privatanleger konzipierten Optionsscheine, Aktienanleihen und Zertifikate: Der K&#228;ufer des Papiers erh&#228;lt einen verbrieften Anspruch auf Zahlung nach Ma&#223;gabe der Wertpapierbedingungen. Bei Aktienanleihen kann statt Zahlung auch die Lieferung von Aktien erfolgen. Vor allem Zertifikate haben in letzter Zeit einen regelrechten Boom erfahren. Die Bandbreite ist schlechterdings nicht mehr &#252;berschaubar. Allein f&#252;r die Aktie der Deutsche Telekom AG als Basiswert gibt es mehr als tausend Discount-Zertifikate, &#252;ber vierhundert Aktienanleihen, &#252;ber eintausendf&#252;nfhundert Bonus-Zertifikate, etwa f&#252;nfzig Outperformance-Zertifikate, mehr als drei&#223;ig Express-Zertifikate, &#252;ber zehn sonstige Zertifikate und etwa eintausendvierhundert Optionsscheine.</p>
<p> 2. Risikobewertung</p>
<p>Die Vielfalt, Komplexit&#228;t und Verkehrsf&#228;higkeit der genannten Derivate bietet allerdings nicht nur die M&#246;glichkeit, jedes denkbare Risiko zu handeln und damit zum Gegenstand der Spekulation zu machen. Mit strukturierten Wertpapieren k&#246;nnen auch existentielle Risiken verbunden sein. Art und Umfang des Risikos h&#228;ngen nat&#252;rlich von der Struktur des Wertpapiers, d.h. insbesondere von den Wertpapierbedingungen (und der Bonit&#228;t des Emittenten) ab. Je komplexer die Struktur ist, desto intransparenter sind zwangsl&#228;ufig auch die Risiken. Das ist im Rahmen des Vertriebs gegebenenfalls auch zu ber&#252;cksichtigen. </p>
<p> Gerade f&#252;r institutionelle Investoren konzipierte Produkte wurden und werden au&#223;erdem auch h&#228;ufig mit einer professionellen Risikobewertung, d.h. mit dem Rating einer der gro&#223;en Agenturen versehen. Allerdings stellt die Risikobewertung strukturierter Wertpapiere mitunter auch f&#252;r die Ratingagenturen keine leichte Aufgabe dar. Das gilt gleicherma&#223;en f&#252;r die bereits angeschafften Papiere in Portfolios von institutionellen Anlegern. So hatte sich bereits 1994 – also vor 15 Jahren – der zum US-Bundesstaat Kalifornien geh&#246;rende Bezirk Orange County infolge von Fehlspekulationen mit strukturierten Papieren f&#252;r zahlungsunf&#228;hig erkl&#228;rt, obwohl die Ratingagentur Moody´s dem Bezirk kurz vor der Bankrotterkl&#228;rung noch ein Rating von Aa1 verliehen hatte.</p>
<p>Auch die aktuelle „Toxizit&#228;t“ der Papiere in den Portfolios der Banken wurde von den Ratingagenturen nicht vorhergesehen. Die momentanen Probleme resultieren – soweit ersichtlich – vor allem daraus, dass der tats&#228;chliche Wert des verbrieften Zahlungsanspruchs aufgrund der Komplexit&#228;t der Produkte nur schwer zu ermitteln ist. Au&#223;erdem wurde den Papieren ihre Verkehrsf&#228;higkeit genommen, weil sich aufgrund ihrer Intransparenz kein Abnehmer findet. Das gilt auch f&#252;r eine prinzipiell denkbare Umverbriefung einzelner Wertpapiere (CDOs, s.o.).</p>
<p>Zwar macht die Komplexit&#228;t der strukturierten Finanzprodukte und die volatile Entwicklung relevanter Parameter eine objektive Bewertung der Risiken – wie gesagt – nicht gerade einfach. Eben dieser Umstand muss jedoch von den Agenturen und von den f&#252;r den Vertrieb Verantwortlichen mit hinreichender Deutlichkeit kommuniziert werden. Soweit in dieser Hinsicht ein Kommunikations- bzw. Informationsdefizit festgestellt wird, kann dies insbesondere auch daran liegen, dass die Agenturen von denjenigen, die am Vertrieb der zu bewertenden Produkte ein eigenes Interesse hatten, beauftragt und bezahlt wurden. In diesem Fall muss auch auf die Gefahr, dass die Aussagekraft des Ratings aufgrund eines Interessenkonflikts beeintr&#228;chtigt wird, hingewiesen werden.</p>
<p>3. Ausblick</p>
<p>Rechtsfragen in Zusammenhang mit dem Vertrieb strukturierter Produkte – auch an institutionelle Investoren – werden in Zukunft verst&#228;rkt Gegenstand einer gerichtlichen &#220;berpr&#252;fung werden. Das gilt zum einen f&#252;r den Inhalt und den Umfang von Beratungspflichten. Zum anderen aber auch f&#252;r noch grunds&#228;tzlichere Fragen, wie etwa die Wirksamkeit des verbrieften Zahlungsversprechens.</p>
<p>Zun&#228;chst ist anzumerken, dass strukturierte Papiere bereits vor rund sieben Jahren Gegenstand einiger Gerichtsverfahren waren (vgl. z.B.: Handelsblatt v. 06.09.2002: „Verpackte Anleihen stecken voller T&#252;cken“). Seinerzeit wurden diese Schadensersatzklagen von Privatanlegern zwar regelm&#228;&#223;ig abgewiesen.  Die urspr&#252;ngliche Zur&#252;ckhaltung der Zivilgerichte, wenn es um die Geltendmachung von Schadensersatzanspr&#252;chen in Zusammenhang mit strukturierten Wertpapieren geht, wird aber voraussichtlich nicht anhalten. Denn die Gerichte hatten sich in der Zwischenzeit immer wieder mit exotischen Finanzprodukten auseinanderzusetzen. Die Vorbehalte gegen&#252;ber Investoren, die solche Derivate erwerben, werden deshalb immer mehr abgebaut. Die Gerichte erkennen, dass es sich um ein Massenph&#228;nomen und gerade nicht um Einzelf&#228;lle handelt. Hinzu kommt, dass strukturierte Wertpapiere infolge der aktuellen Finanzkrise gerade nicht mehr per se als „innovativ“ und Teil einer grunds&#228;tzlich positiven Entwicklung angesehen werden. </p>
<p> Soweit strukturierte Produkte an institutionelle Investoren mit dem Hinweis auf ein entsprechendes Rating vertrieben wurden und dabei weder die Interessenkonflikte der Agentur noch die Transparenzprobleme offen gelegt wurden und/oder im &#220;brigen keine ordnungsgem&#228;&#223;e Beratung stattfand, kommen Schadensersatzanspr&#252;che wegen Informationspflichtverletzungen grunds&#228;tzlich auch f&#252;r institutionelle Investoren in Betracht. Hier wird es, wie regelm&#228;&#223;ig, auf die Umst&#228;nde des Einzelfalls, insbesondere auf die Bedeutung des Ratings im Rahmen des Vertriebs ankommen. Gegebenenfalls k&#246;nnte man auch daran denken, die Agentur in Anspruch zu nehmen.     </p>
<p>Ein erster Vorbote der Tendenz, dass auch institutionelle Investoren Anspr&#252;che wegen Informationspflichtverletzung geltend machen, k&#246;nnte die j&#252;ngere instanzgerichtliche Rechtsprechung zu Swap-Vertr&#228;gen sein (vgl. etwa LG Frankfurt, Az.: 2-19 O 235/08, Spread-Ladder-Swap). Derartige Transaktionen sind im Hinblick auf ihre Komplexit&#228;t mit strukturierten Wertpapieren durchaus vergleichbar. In der zitierten Entscheidung wurde einem kommunalen Betrieb ein Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung zugesprochen.</p>
<p> Je komplexer die Schuldverschreibungsbedingungen, desto gr&#246;&#223;er ist auch die Gefahr, dass das verbriefte Leistungsversprechen insgesamt unwirksam ist. Hier k&#246;nnte auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum strukturellen Ungleichgewicht Bedeutung erlangen. F&#252;r kapitalbildende Lebensversicherungen existiert bereits insoweit einschl&#228;gige Rechtsprechung (BVerfG, Urt. v. 26.07.2005, Az.: 1 BvR 80/95). Da es sich bei Schuldverschreibungsbedingungen um allgemeine Gesch&#228;ftsbedingungen im Sinne von §§ 305 ff. BGB handelt (BGH NJW 2005, 2917), sind der Komplexit&#228;t und damit der Intransparenz der Bedingungen rechtliche Grenzen gesetzt. Soweit der Emittent des strukturierten Wertpapiers ein SPV (Spezial Purpose Vehicle) ist, kann die Unwirksamkeit des Leistungsversprechens zwar unter Umst&#228;nden wirtschaftlich bedeutungslos bleiben, da R&#252;ckzahlungs- und/oder Schadensersatzanspr&#252;che der Anleger ins Leere gehen. Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn der Emittent des strukturierten Wertpapiers ein Finanzinstitut ist. Und das ist bei Zertifikaten regelm&#228;&#223;ig der Fall.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Zertifikate in der juristischen Auseinandersetzung.</title>
		<link>http://www.zertifikate-bankenhaftung.de/2010/04/26/zertifikate-in-der-juritischen-auseinandersetzung-eine-uebersicht/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Apr 2010 13:16:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[CLLB]]></category>
		<category><![CDATA[Global Champion]]></category>
		<category><![CDATA[Lehman Brothers]]></category>
		<category><![CDATA[Zertifikate]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei Zertifikaten handelt es sich im Rechtssinne um Schuldverschreibungen, die z.B. in § 793 BGB geregelt sind. F&#252;r den jeweiligen Emittenten ist ein Zertifikat ein Mittel zur Refinanzierung. Im Gegensatz zu klassischen Inhaberschuldverschreibungen gew&#228;hren Zertifikate jedoch keine feste Verzinsung, sondern die Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg eines B&#246;rsengesch&#228;fts. Aufgrund ihrer Rechtsnatur als Schuldverschreibung besteht bei Zertifikaten das Risiko, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Zertifikaten handelt es sich im Rechtssinne um Schuldverschreibungen, die z.B. in § 793 BGB geregelt sind. F&#252;r den jeweiligen Emittenten ist ein Zertifikat ein Mittel zur Refinanzierung. Im Gegensatz zu klassischen Inhaberschuldverschreibungen gew&#228;hren Zertifikate jedoch keine feste Verzinsung, sondern die Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg eines B&#246;rsengesch&#228;fts.<span id="more-5"></span></p>
<p>Aufgrund ihrer Rechtsnatur als Schuldverschreibung besteht bei Zertifikaten das Risiko, dass bei Zahlungsunf&#228;higkeit des Emittenten ein Totalverlust des investierten Kapitals eintritt.</p>
<p>Dieses Risiko hat sich im Herbst 2008 f&#252;r tausende Inhaber von Zertifikaten des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers bzw. dessen niederl&#228;ndischer Tochter realisiert. Von verschiedenen Banken und Anlagevermittlern wurde dieses Zertifikat ihren Kunden noch bis in den Sommer 2008 empfohlen, obwohl nach Angaben verschiedener Analysten in den Medien der Zusammenbruch des Bankhauses Lehman Brothers bereits vorauszusehen war.</p>
<p>Doch die gesch&#228;digten Zertifikateinhaber sind nicht rechtlos</p>
<p>Die Kanzlei <a href="http://www.cllb.de">CLLB Rechtsanw&#228;lte</a> konnte sich seit Ende 2008 bereits mit verschiedenen Banken und Sparkassen f&#252;r ihre Mandanten au&#223;ergerichtlich einigen k&#246;nnen. Auch mit Kreditinstituten, die zun&#228;chst jede Schadensersatzverpflichtung abgelehnt haben, konnten sp&#228;testens vor Gericht wirtschaftlich interessante Vergleiche geschlossen werden.</p>
<p>Zwischenzeitlich haben auch diverse Landgerichte zu Gunsten von Lehman-Anlegern geurteilt. „Diese Entwicklung in der Rechtsprechung best&#228;tigt letztendlich das, was wir bereits nach Bekanntwerden der Insolvenz des US-amerikanischen Lehman Brothers gesagt haben. Da der Ansatzpunkt f&#252;r die Geltendmachung von Schadensersatzanspr&#252;chen in der individuellen Beratung der einzelnen Anleger liegt, verbietet sich eine generalisierende Betrachtungsweise&#8221;, sagt Rechtsanwalt Liebl. Gleichwohl weisen die oben genannten Entscheidungen zugunsten einzelner Lehman-Anleger bereits in die richtige Richtung. Vereinzelte Stimmen aus der Vergangenheit, die von vorne herein von der Aussichtslosigkeit eines Vorgehens gegen die beratenden Banken gesprochen haben, sind dadurch eindeutig widerlegt.</p>
<p>Doch nicht nur sog. &#8220;Lehman-Zertifikate&#8221; waren in der Vergangenheit Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Auch Zertifikate, die von renommierten deutschen Gro&#223;banken herausgegeben wurden, wurden immer wieder an Anleger verkauft, die sich den Risiken derartiger Zertifikate nicht bewusst waren.   Die sind beispielsweise die Global Champion Zertifikate bereits deswegen als au&#223;erordentlich risikoreich anzusehen, da sie sich auf drei Indizes beziehen. Bereits der ung&#252;nstige Verlauf eines einzigen Index hat negative Folgen f&#252;r den Anleger.</p>
<p>  Wie sich den „Endg&#252;ltigen Bedingungen vom 30.01.2007“ f&#252;r das Global Chmapion Zertifikat ISIN DE 000 DR3 WE 57entnehmen l&#228;sst, handelt es sich bei diesem Zertifikat um ein „<em>komplexes Finanzprodukt</em>“ mit „<em>Verlustrisiken</em>“.</p>
<p> W&#246;rtlich hei&#223;t es auf Seite 9 der „Endg&#252;ltigen Bedingungen vom 30.01.2007“:</p>
<p> <em>„Aufgrund des spekulativen Charakters der Zertifikate sollen nur solche Finanzmittel investiert werden, deren Verlust ein Investor im Hinblick auf seine Gesamtverm&#246;genssituation vertreten kann.“</em></p>
<p> Trotz dieser Risiken wurde das Global Champion Zertifikat in der vergangenheit immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger verkauft, die im Zusammenahng mit dem Erwerb nicht auf diese Risiken hingewiesen wurden. </p>
<p> In einem deratigen Sachverhalt hat das Landgericht Hamburg am 10.07.2009 bereits zugunsten eines Zertifikateanlegers geurteilt. Auch dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, Az.: 329 O 44/09, lag ein sogenanntes „Global Champion Zertifikat“ zugrunde.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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